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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nulleins Events – Inhaber Cilian Schinkel

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Nulleins Events –

Inhaber Cilian Schinkel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem

Auftraggeber.

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht

Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen

wird.

1.3 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, insbesondere

Vermietung, Planung, Konzeption, Beratung, Durchführung von

Veranstaltungen sowie Personal- und Künstlervermittlung.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen:

• Vermietung und Bereitstellung von Veranstaltungstechnik

(auch durch Dritte)

• Planung, Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen

• Technische und organisatorische Betreuung

• Vermittlung und Einsatz von Personal sowie Künstlern

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung

Subunternehmer einzusetzen.

2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus

Angebot und Auftragsbestätigung.

3. Vertragsschluss

3.1 Angebote sind freibleibend und grundsätzlich 30 Tage gültig, sofern

nicht anders angegeben.

3.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Durchführung

der Leistung zustande.

3.3 Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen sind in Textform

möglich, insbesondere per:

• E-Mail

• WhatsApp

• sonstige digitale Kommunikationsmittel

3.4 Mündliche Absprachen, insbesondere telefonisch, gelten nur, wenn

sie anschließend bestätigt werden.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung erforderlichen

Informationen rechtzeitig zur Verfügung, insbesondere:

• technische Pläne und Abläufe

• Zugang zu Veranstaltungsorten

• Ansprechpartner vor Ort

4.2 Der Auftraggeber sorgt eigenverantwortlich für:

• Genehmigungen und behördliche Auflagen (z. B. GEMA,

Lärmschutz)

• geeignete Stromversorgung nach geltenden Vorschriften

• sichere Infrastruktur

4.3 Verzögerungen, Mehraufwand oder Schäden aufgrund

unzureichender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

5. Einsatz von Material und Subunternehmern

5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Material von Drittanbietern

einzusetzen.

5.2 Der Auftragnehmer tritt hierbei als Vertragspartner des Auftraggebers

auf, unabhängig von der Herkunft des Materials.

5.3 Für Verzögerungen oder Ausfälle durch Dritte haftet der

Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

6. Mietbedingungen und Gefahrübergang

6.1 Sämtliche bereitgestellten Gegenstände bleiben Eigentum des

Auftragnehmers bzw. des jeweiligen Drittanbieters.

6.2 Die Gefahr geht mit Übergabe an den Auftraggeber oder dessen

Erfüllungsgehilfen auf diesen über.

6.3 Der Auftraggeber haftet während der gesamten Nutzungsdauer für:

• Verlust

• Diebstahl

• Beschädigung

unabhängig vom Verschulden Dritter.

6.4 Schäden werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.

6.5 Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig und gereinigt zu

erfolgen.

7. Transport und Logistik

7.1 Der Transport erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers,

sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

7.2 Verzögerungen durch äußere Umstände oder Dritte begründen keine

Haftung des Auftragnehmers.

8. Personal und Künstler

8.1 Vom Auftragnehmer eingesetztes Personal sowie gebuchte Künstler

bleiben organisatorisch dem Auftragnehmer zugeordnet.

8.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliches eingesetztes

Personal sowie Künstler während der Einsatzzeiten angemessen

versorgt werden, insbesondere durch:

• kostenfreie Verpflegung (Essen und Getränke)

8.3 Dies gilt ausdrücklich auch für:

• Techniker

• Aufbau- und Abbaupersonal

• DJs und Künstler

8.4 Wird diese Versorgung nicht gewährleistet, ist der Auftragnehmer

berechtigt, entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

9. Technische Durchführung

9.1 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach dem aktuellen

Stand der Technik.

9.2 Eine vollständige Störungsfreiheit technischer Systeme kann nicht

garantiert werden.

9.3 Bei technischen Ausfällen wird nach Möglichkeit Ersatz gestellt; ein

Anspruch hierauf besteht nicht.

10. Haftung

10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit beruhen.

10.2 Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn,

Veranstaltungsabbrüche oder Folgeschäden, wird keine Haftung

übernommen.

10.3 Die Haftung ist auf die Deckungssumme der bestehenden

Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

11. Höhere Gewalt

11.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers

(insbesondere Wetter, behördliche Anordnungen, Stromausfälle)

entbinden von der Leistungspflicht.

11.2 Bereits entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Rechnungen sind vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug fällig.

12.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu

verlangen.

12.3 Bei Zahlungsverzug kann die Leistung verweigert oder vom Vertrag

zurückgetreten werden.

13. Stornierung

13.1 Stornierungen bedürfen der Textform.

13.2 Es gelten folgende Stornokosten:

• bis 30 Tage vor Veranstaltung: 30 %

• bis 14 Tage: 50 %

• bis 7 Tage: 80 %

• unter 48 Stunden: 100 %

14. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

14.1 Sämtliche durch den Auftragnehmer erstellten Konzepte, Designs,

Visuals und Planungen bleiben dessen geistiges Eigentum.

14.2 Eine Nutzung über die konkrete Veranstaltung hinaus ist nur nach

gesonderter Vereinbarung zulässig.

14.3 Eine Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich nach

vollständiger Bezahlung.

15. Gerichtsstand und Recht

15.1 Es gilt deutsches Recht.

15.2 Gerichtsstand ist Remscheid, soweit gesetzlich zulässig.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen unberührt.

16.2 Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich

möglichst gleichwertige Regelung.

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